Cookies-Mechanismus in Websites und Anwendungen auf der Domain: jastrzebie.pl
Cookies, die die Sitzungs-ID speichern, werden für einzelne Dienstleistungen und Anwendungen in der Domäne: slaskie.pl verwendet. Sie sind notwendig, um Informationen darüber zu speichern, dass Sie auf der Website authentifiziert sind, um Ihre Einstellungen zu personalisieren oder um nach Informationen auf der Website zu suchen.
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Einzelheiten zur Datenschutzerklärung:
http://www.google.com/intl/pl/policies/technologies/types/
http://www.google.com/analytics/learn/privacy.html
Für die in den Diensten enthaltenen Social Plug-ins gelten gesonderte Richtlinien:
Facebook: http://www.facebook.com/help/cookies
Google+: https://www.google.com/intl/pl/policies/privacy/
Links zu externen Websites
Więcej o cookies (Wikipedia)
https://www.jastrzebie.pl/deklaracja-dostepnosci/
Verfügbarkeitserklärung
Die Stadtverwaltung von Jastrzębie-Zdrój verpflichtet sich, die Zugänglichkeit ihrer Website im Einklang mit dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten. Die Verfügbarkeitserklärung gilt für die Website www.jastrzebie.pl der Stadtverwaltung von Jastrzębie-Zdrój.
Datum der Veröffentlichung der Website: 5. Juli 2018. Seitdem wurden keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen.
Diese Website erfüllt teilweise die Anforderungen des Gesetzes über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen aufgrund der unten aufgeführten Unstimmigkeiten oder Ausnahmen: Unzugänglicher Inhalt:
Unzugängliche Inhalte:
Die unten aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht verfügbar:
Nichteinhaltung der nationalen Rechtsvorschriften:
Einige Filme auf der Website sind nicht mit Untertiteln für Gehörlose versehen.
Einige Nicht-Text-Dokumente haben möglicherweise keinen Alternativtext.
In bestimmten Fällen gibt es unklare Linkbeschreibungen auf Webseiten.
Einige PDF-Dokumente werden von Software für Sehbehinderte nicht ganz korrekt gelesen (z. B. falsch aufbereitete Tabellen, Grafiken, Bilder, fehlende Navigationsabschnitte, Titel usw.).
Nicht alle Download-Dateien sind mit Informationen über Format und Größe versehen.
Einige Dokumente entsprechen möglicherweise nicht den WCAG 2.1-Formatierungsregeln.
Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften:
Karten sind von der Verpflichtung zur Zugänglichkeit ausgenommen.
Erstellung einer Zugänglichkeitserklärung
Die Erklärung wurde am 17.09.2020 verfasst. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der öffentlichen Einrichtung durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Sie können auf der Website Standard-Tastaturkürzel verwenden.
Rückmeldungen und Kontaktinformationen
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Probleme beim Zugriff auf die Website haben. Die zuständige Person ist Halina Humeniuk - E-Mail Adresse hhumeniuk@um.jastrzebie.pl. Anträge auf nicht zugängliche Informationen und Beschwerden über mangelnde Zugänglichkeit können über dieselben Kanäle gestellt werden. Die Kontaktaufnahme ist auch telefonisch unter der Rufnummer +48 32 4785 371 möglich.
Berufungsverfahren
Einige Dokumente entsprechen möglicherweise nicht den Formatierungsregeln der WCAG 2.1. Die öffentliche Einrichtung sollte der Aufforderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nachkommen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, so teilt die öffentliche Stelle Ihnen unverzüglich mit, wann dem Antrag entsprochen werden kann, wobei diese Frist nicht mehr als zwei Monate betragen darf. Kann die Zugänglichkeit nicht gewährleistet werden, kann die öffentliche Stelle einen alternativen Weg für den Zugang zu den Informationen vorschlagen.
Die öffentliche Einrichtung sollte dem Ersuchen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nachkommen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, so teilt die öffentliche Stelle Ihnen unverzüglich mit, wann dem Antrag entsprochen werden kann, wobei diese Frist nicht mehr als zwei Monate betragen darf. Kann die Zugänglichkeit nicht gewährleistet werden, kann die öffentliche Stelle einen alternativen Weg für den Zugang zu den Informationen vorschlagen.
Weigert sich eine Stelle, einer Aufforderung nachzukommen, einen barrierefreien oder alternativen Zugang zu Informationen zu gewähren, kann dagegen Beschwerde eingelegt werden.
Nachdem alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann die Beschwerde auch an folgende Stelle gerichtet werden: Rzecznika Praw Obywatelskich.
Architektonische Zugänglichkeit
Personen mit dauerhaften oder vorübergehenden Kommunikationsschwierigkeiten können sich an die Stadtverwaltung von Jastrzębie-Zdrój wenden: E-Mail - miasto@um.jastrzebie.pl, hhumeniuk@um.jastrzebie.pl, Fax - +48 32 47 17 070, +48 32 47 85 371 und persönlich in der Generalkanzlei (Zimmer 020A) der Stadtverwaltung von Jastrzębie-Zdrój. Einfache behördliche Angelegenheiten werden direkt von Mitarbeitern der Stadtverwaltung von Jastrzębie-Zdrój in Gebärdensprache erledigt. Die Bearbeitung einer solchen Angelegenheit durch eine bevollmächtigte Person erfordert keine vorherige Anmeldung.
Bei besonders komplizierten Angelegenheiten sollte der Anspruchsberechtigte seinen Wunsch nach einem Dolmetscher mindestens 3 Werktage vor der Veranstaltung anmelden, außer in Notfällen. Der Dienst ist für eine anspruchsberechtigte Person, die eine behinderte Person im Sinne des Gesetzes über die berufliche und soziale Rehabilitation und die Beschäftigung von behinderten Personen ist, kostenlos.
Das Gebäude der Stadtverwaltung von Jastrzębie-Zdrój hat 1 Eingang mit Schiebetüren. In der Eingangshalle ist ein Informationsterminal installiert. Es handelt sich um ein Farb-Subprint-Terminal mit gut lesbaren Reliefelementen und einem klaren, kontrastreichen grafischen Layout, das durch Schwarzdrucktext und Braille-Pins ergänzt wird. Sie gibt blinden und sehbehinderten Menschen, aber auch älteren Menschen und Menschen mit Hörproblemen, Informationen über den Raum, in dem sie sich befinden. Das Terminal ist mit einem konvexen Plan des Bürogebäudes, einer Beschallungsanlage, die Nachrichten vorliest, einer Tastatur und Unterschriften in Braille-, Konvex- und Vergrößerungsschrift ausgestattet.
Gehörlose und sprachbehinderte Menschen können per SMS alle Informationen erhalten, die sie im Rathaus benötigen, und auch ein Problem melden. Um denjenigen, die sich nicht per Sprache verständigen können, eine alternative Kommunikationsmöglichkeit zu bieten, hat die Stadtverwaltung eine spezielle Telefonleitung unter der Rufnummer +48 516 844 320 eingerichtet. SMS-Nachrichten werden rund um die Uhr von den Mitarbeitern der Stadtwache entgegengenommen, die Ihre Fragen beantworten oder entsprechende Maßnahmen ergreifen werden. Vor der Treppe im Bürogebäude befinden sich so genannte Aufmerksamkeitskästen - gelbe Streifen, die sehbehinderte Menschen darauf hinweisen, dass sie die Treppe hinaufsteigen. Auf den Handläufen befinden sich Aufkleber mit Informationen in Blindenschrift. Auf Glasflächen (alle Glastüren) befinden sich Warnbänder.
Im Gebäude gibt es zwei Aufzüge, mit denen Rollstuhlfahrer zwischen den Etagen wechseln können. Die Tasten sind beleuchtet, so dass sie von sehbehinderten Menschen leichter bedient werden können. Die Taste ist rot beleuchtet, wenn sie betriebsbereit ist, und wechselt die Farbe zu grün, wenn die Taste betätigt wird. Die Alarmtasten sind permanent gelb beleuchtet. Darüber hinaus sind die nummerierten Anweisungstasten mit Braille-Informationen versehen. Auf dem Parkplatz der Stadtverwaltung sind 2 Behindertenparkplätze eingerichtet worden.